Gebäude-Energie-Gesetz: Was sich ab 1. Januar 2024 ändert

Das GEG macht klimafreundliches Heizen zur Pflicht

Zum 1. Januar 2024 tritt das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) in Kraft, auch „Gesetz für Erneuerbares Heizen“ oder „Heizungsgesetz“ genannt. Das GEG soll helfen, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken, den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und damit den Klimaschutz voranzubringen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Wie wichtig das Erreichen dieser Ziele ist, zeigt ein Blick auf die aktuellen Zahlen: Laut Umweltbundesamt entfallen in Deutschland derzeit noch rund 35 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs auf Gebäude. Darüber hinaus verursacht der Betrieb von Gebäuden etwa 30 Prozent der landesweiten CO2-Emissionen.

Aber welche energetischen Anforderungen müssen beheizte und klimatisierte Neubauten ab 2024 erfüllen? Dürfen Gasheizungen überhaupt noch eingebaut werden? Und welche Übergangsfristen gelten für bestehende Heizungen bzw. Heizungen, die kaputtgehen? Diese Fragen und mehr beantworten wir hier im Beitrag.

Darüber hinaus erfahren Sie, warum WeberHaus-Bauherren garantiert auf der sicheren Seite sind. Denn WeberHaus stattet alle seine Häuser bereits im Standard mit Home4Future aus. Darin enthalten sind neben der hochdämmenden Gebäudehülle ÖvoNatur Therm auch eine effiziente Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage sowie ein wirtschaftlicher Batteriespeicher. Alles zusammen schafft die Voraussetzung für herausragende Energieeffizienz – und somit niedrige Energiekosten.

GEG 2024: das Wichtigste in Kürze

Das Gebäude-Energie-Gesetz beinhaltet eine Fülle von Vorschriften und Regelungen. Wir haben hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst. Weitere Informationen zum GEG finden Sie am Ende dieses Beitrags in den FAQs.

  • 65-Prozent-Regel: Ab 1. Januar 2024 dürfen bei Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungssysteme eingebaut werden, die mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Weiterbetrieb von bestehenden Heizungen: Vorhandene Heizungsanlagen dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden. Wenn Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht werden müssen, weil sie nicht mehr zu reparieren sind, gelten mehrjährige Übergangsfristen.

  • Sonderfall Baulücken: Um eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen, sind sowohl für bestehende als auch für Neubauten längere Übergangsfristen vorgesehen.

  • Sonderfall Großstadt: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Einbau von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. In Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt die Vorgabe nach dem 30. Juni 2028.

  • Ausnahmeregelungen für Gas- und Ölheizungen: Neue Gas- und Ölheizungen können auch ab 2024 noch eingebaut werden, wenn sie bestimmten Vorgaben genügen. Möglich sind u. a. Hybridlösungen in Kombination mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage.

  • Härtefallregelungen: Für einkommensschwache und ältere Menschen gelten Ausnahmeregelungen. Sie können auch von der Pflicht zum erneuerbaren Heizen befreit werden.

  • Technologieoffene Regelungen: Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, hat mehrere Möglichkeiten. Denn um die Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetzes zu erfüllen, stehen verschiedene Erfüllungsoptionen zur Wahl – von der Wärmepumpe bis zur Hybridheizung. Mehr erfahren Sie in unseren FAQs unten.

Mit WeberHaus GEG-konform bauen

Seit mehr als 60 Jahren bauen wir Häuser, die sich durch Qualität, Nachhaltigkeit und hohe Energieeffizienz auszeichnen. Insofern überrascht es wenig, dass WeberHaus die zentralen Vorgaben des Gebäude-Energie-Gesetztes in puncto klimafreundliche Heiztechnik und Wärmedämmung mehr als erfüllt. Bestes Beispiel: Das Innovationskonzept Home4Future, das bei WeberHaus bereits im Standard enthalten ist und dank seiner durchdachten Komponenten die Voraussetzung für herausragende Energieeffizienz und dauerhaft niedrige Energiekosten schafft.

Home4Future bietet von der hochdämmenden Gebäudehülle ÖvoNatur Therm über die innovative Frischluft-Wärmetechnik mit Wärmerückgewinnung bis zur Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher alle Komponenten, die es für eine erfolgreiche Wärmewende benötigt. Wie Wärmepumpen funktionieren und wie effizient sie heizen, erfahren Sie hier!

Auch die Häuser der eco+ Reihe erfüllen die hohen Anforderungen an die Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297)“ der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dabei gibt es bei eco+ die Top-Ausstattung inklusive. Überzeugen Sie sich selbst.

FAQs zum Gebäude-Energie-Gesetz

Das neue Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) ist ein wichtiger Baustein, um die Wärmewende in Deutschland schneller voranzutreiben. Ziel ist es, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudesektor zu erreichen. Im novellierten GEG sind drei gesetzliche Vorgaben zusammengefasst: das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die wichtigste Vorschrift lautet: Eine nach dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizung soll möglichst zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Zwei Bereiche sind dabei besonders wichtig: die Heizungs- und Klimatechnik, die konsequent auf erneuerbare Energien ausgerichtet ist. Und eine effiziente Wärmedämmung, die einen möglichst sparsamen Einsatz von Energie erlaubt.

Bei Neubauten, die ab 2024 geplant und errichtet werden, gibt das Gebäude-Energie-Gesetz bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss. Orientierung geben dabei sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“, die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine sehr hohe Energieeffizienz aufweisen.

Nein, funktionierende Gas- und Ölheizungen können auch nach 2024 weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn die Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Erst bei einem Totalausfall müssen diese Geräte ausgetauscht werden. Für irreparabel defekte Heizungen oder Heizkessel, die über 30 Jahre alt sind (Bsp.: Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. Gut zu wissen: In Härtefällen können Eigentümerinnen und Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.

Auch wenn in der Presse immer nur von Wärmepumpen die Rede ist – es gibt noch weitere Möglichkeiten, klimafreundlich zu heizen. Von der Biomasseheizung über die Stromdirektheizung bis zum Einbau einer Gasheizung, die auf Wasserstoff umrüstbar ist. Ebenfalls möglich sind der Einbau einer Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt, der Einbau einer Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung sowie der Anschluss an ein Fern- oder Gebäudewärmenetz. Entscheidend ist nur, dass die jeweilige Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird.

Wer ein Haus besitzt oder bauen möchte, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist, welche Energieträger und welche Versorgung lokal in Zukunft zur Verfügung stehen und ob ein Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich ist? Die Antworten auf diese Fragen liefert die kommunale Wärmeplanung. Um die Planungs- und Investitionssicherheit zu erhöhen, erfahren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zukünftig vor Ort, wie sie am besten heizen sollten. So fällt es Bauherren und Hausbesitzern leichter, sich für eine geeignete Heizungsoption zu entscheiden.

Wer seine Heizung tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent erneuerbare Energie umsteigt, soll eine staatliche Förderung erhalten. Wie hoch diese Förderung ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Übersicht der aktuell geltenden Förderrichtlinien für einen Heizungstausch finden Sie auf den Internetseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darüber hinaus bleiben die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus erhalten.

 

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